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   BVerwG, 03.07.2014 - 9 B 11.14   

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https://dejure.org/2014,19600
BVerwG, 03.07.2014 - 9 B 11.14 (https://dejure.org/2014,19600)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.2014 - 9 B 11.14 (https://dejure.org/2014,19600)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 9 B 11.14 (https://dejure.org/2014,19600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1 S. 1
    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen behaupteter Verletzung der Amtsermittlungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2014 - 9 B 11.14
    Bei einer solchen alternativen Begründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Revisionsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).

    Dagegen genügt es nicht, eine bloß fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung derartiger Rechtssätze des Bundesverwaltungsgerichts aufzuzeigen (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2014 - 9 B 11.14
    Soweit die Beschwerde geltend macht, das Oberverwaltungsgericht weiche bezüglich der Anforderungen an eine Abwägungsentscheidung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 2.03 - (Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 38) ab, erfüllt sie schon nicht die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung eines solchen Zulassungsgrundes stellt.
  • BVerwG, 02.03.2010 - 6 B 72.09

    Anhörung, Beweisantrag, vereinfachtes Berufungsverfahren, rechtliches Gehör.

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2014 - 9 B 11.14
    Soweit in dem Unterlassen des Hinweises, dass das Oberverwaltungsgericht weiterhin im Beschlussweg zu entscheiden, mithin eine Beweiserhebung nicht durchzuführen beabsichtigte, ein Gehörsverstoß liegen sollte (vgl. Beschlüsse vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7 und vom 6. September 2011 - BVerwG 9 B 48.11 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 69 Rn. 10), hat die Beschwerde den darin liegenden Verfahrensfehler nicht gerügt.
  • BVerwG, 25.03.1992 - 4 B 30.92

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts bei

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2014 - 9 B 11.14
    Ein mit Baustreitigkeiten erfahrenes Gericht wird regelmäßig in der Lage sein, die örtlichen Gegebenheiten allein mit Hilfe von Karten- und Bildmaterial beurteilen zu können (Beschluss vom 25. März 1992 - BVerwG 4 B 30.92 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2014 - 9 B 11.14
    Rechtsfragen, die sich in einem Revisionsverfahren erst auf der Grundlage von Tatsachen stellen könnten, welche von der Vorinstanz nicht festgestellt wurden, können grundsätzlich - und auch hier - die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 = Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 14).
  • BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08

    Entbehrlichkeit einer Ortsbesichtigung; Anforderungen an eine Ergänzungssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2014 - 9 B 11.14
    Die Durchführung einer Ortsbesichtigung ist daher dann nicht notwendig, wenn für das Gericht aufgrund von Kartenmaterial, Fotos, Luftbildern oder auch von Schilderungen ortskundiger Verfahrensbeteiligter eine hinreichend sichere Beurteilungsgrundlage existiert (Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 S. 64 f., Beschluss vom 3. Dezember 2008 - BVerwG 4 BN 26.08 - BauR 2009, 617 Rn. 3, jeweils m.w.N).
  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2014 - 9 B 11.14
    Die Durchführung einer Ortsbesichtigung ist daher dann nicht notwendig, wenn für das Gericht aufgrund von Kartenmaterial, Fotos, Luftbildern oder auch von Schilderungen ortskundiger Verfahrensbeteiligter eine hinreichend sichere Beurteilungsgrundlage existiert (Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 S. 64 f., Beschluss vom 3. Dezember 2008 - BVerwG 4 BN 26.08 - BauR 2009, 617 Rn. 3, jeweils m.w.N).
  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11

    Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2014 - 9 B 11.14
    Soweit in dem Unterlassen des Hinweises, dass das Oberverwaltungsgericht weiterhin im Beschlussweg zu entscheiden, mithin eine Beweiserhebung nicht durchzuführen beabsichtigte, ein Gehörsverstoß liegen sollte (vgl. Beschlüsse vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7 und vom 6. September 2011 - BVerwG 9 B 48.11 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 69 Rn. 10), hat die Beschwerde den darin liegenden Verfahrensfehler nicht gerügt.
  • BVerwG, 03.07.2014 - 9 B 12.14

    Durchführung eines Ortstermins bzgl. Bestimmung der Zugehörigkeit eines

    Schließlich konnte das Gericht auf ein Luftbild zurückgreifen, das das im nördlichen Teil des Verteilgebiets liegende Grundstück der Klägerin im Parallelverfahren BVerwG 9 B 11.14 und einen Teil der daran angrenzenden Grundstücke zeigte.
  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14

    Begünstigung eines seine Schadstofffracht ganz erheblich reduzierenden

    Einer weiteren Anhörung allein aufgrund des Schriftsatzes der Klägerin vom 8. April 2014, mit dem sie den Vortrag des Beklagten zu den Vorhalteleistungen als unsubstantiiert gerügt und die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung beantragt hat, bedurfte es daher nicht (vgl. zu den Anforderungen an eine neue Anhörung BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2014 - 9 B 11.14 - juris Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 22.08.2016 - 12 K 1786/15

    Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Zahlung eines

    Das Bundesverwaltungsgericht wies mit Beschlüssen vom 3. Juli 2014 die Beschwerden der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision zurück (- 9 B 11/14 - und - 9 B 12/14 -).
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